Conditions

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der FullService Agentur Garden of Youth – nachstehend Agentur genannt – mit seinem Vertragspartner –nachstehend Kunden – genannt.

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGBabweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichenVereinbarung (Kostenvoranschlag) . Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wirdnicht begründet.

Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Agentur selbst Sorge undstellt den Kunde von eventuellen Verpflichtungen frei. Grundsätzlich trägt der Kunde dieKünstlersozialkasse für Dritt Parteien/Subunternehmer.

Es steht der Agentur frei, auch für andere Kunde tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch denKunden (Kostenvoranschlag / KVA ) und dessen Annahme durch die Agentur zustande. DerKunde ist an die Erteilung des Kundenauftrages (KVA) für die Zeit der Laufzeit fest an die Agenturfür das entsprechende Dienstverhältnis gebunden.

Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen KVAbeschrieben.

4. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 6 Wochen Wochenzum Halbjahr vereinbart.

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweisevor, wenn

  • der Kunde mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablaufeiner angemessenen Nachfrist nicht leistet
  • der Kunde nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit,Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrensgestellt

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

Die von Agentur zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelistetenAufgaben, gemäß dem vom Kunde erteilten Auftrag.

Der Agentur wird dem Kunde in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnissetzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung undeinen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

Ist die Agentur die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat erden Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

This website uses functions of the web analysis service Google Analytics. The provider of this service is Google Ireland Limited (“Google”), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland.

Die Agentur stellt das zur Leistungserbringung erforderlichen Personal und die nötigenArbeitsutensielen, sofern der Kunde nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeitenverfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei derErbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oderErfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beideParteien zu gewährleisten.

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen desvereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird derEmpfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und demAntragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen undgegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Kunden eine umfangreicheÜberprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von Agentur bei vorheriger Ankündigungberechnet werden, sofern der Kunde dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantragesbesteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichenAnpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarungschriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungenzustande.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis mit Beauftragung oderbei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweitnicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere inKostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegendenMengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung desLeistungsumfangs.

Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagennach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Agentur berechtigt Verzugszinsen geltend zumachen. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltendenBasiszinssatz.

7. Haftung

Der Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichenBestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichteFahrlässigkeit haftet der Agentur ausschließlich nach den Vorschriften desProdukthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheitoder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für dieleicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertreternhaftet der Agentur in demselben Umfang.

Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung,den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicherAufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EUMitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragunser Geschäftssitz.

9. Sonstige Bestimmungen

Heitersheim, 1.10.2022
Ort, Datum
Firmenstempel / Name